12.02.2025
Der Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde Oberwil, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes über die politischen Rechte, beschliesst:
In der Kirchgemeinde Oberwil finden die Erneuerungswahlen für den Kirchgemeinderat am 18. Mai 2025 statt.
- Wahlvorschläge sind bis Montag, 31. März 2025, 17.00 Uhr, bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen.
- Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 02. April 2025 bis Freitag, 04. April 2025 in den Anschlagkästen der Einwohnergemeinden ausgehängt.
- Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 14. April 2025, 12.00 Uhr bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen.
In der Kirchgemeinde Oberwil finden die Erneuerungswahlen für die Rechnungsprüfungskommission am 18. Mai 2025 statt.
- Wahlvorschläge sind bis Montag, 31. März 2025, 17.00 Uhr, bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen.
- Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 02. April 2025 bis Freitag, 04. April 2025 in den Anschlagkästen der Einwohnergemeinden ausgehängt.
- Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 14. April 2025, 12.00 Uhr bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen.
In der Kirchgemeinde Oberwil findet die Erneuerungswahl für die Kirchgemeindepräsidentin oder den Kirchgemeindepräsidenten am 29. Juni 2025 statt.
- Wahlvorschläge sind bis Montag, 12. Mai 2025, 17.00 Uhr, bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen.
- Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 26. Mai 2025, 12.00 Uhr bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen.
- Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 28. September 2025 statt.
- Stille Wahlen sind bereits im ersten Wahlgang möglich.
§ 19, Abs. 2 Gemeindeordnung
Stehen nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen zur Verfügung als Ämter zu besetzen sind, gelten diese bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt.
Oberwil bei Büren, Februar 2025
Der Kirchgemeinderat