20.05.2021
Erneuerungswahl des Kirchgemeindepräsidenten / der Kirchgemeindepräsidentin der Kirchgemeinde Oberwil bei Büren für die Amtsperiode 2021 - 2025
Für die nach Majorswahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl der Kirchgemeindepräsidentin der Kirchgemeinde Oberwil bei Büren für die Amtsperiode 2021 - 2025 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden als Sitze zu besetzen sind.
Artikel 19 der Kirchgemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt.
Die vorgeschlagene Kandidatin Katharina Lanz, 1965, Bibern, gilt somit für die Amtsperiode 2021 - 2025 in stiller Wahl gewählt; der angesetzt Wahlgang vom 13. Juni 2021 findet nicht statt (§§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).
Der Kirchgemeinderat
Der Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde Oberwil bei Büren, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes über die politischen Rechte, beschliesst:
In der Kirchgemeinde Oberwil bei Büren finden die Erneuerungswahlen für den Kirchgemeinderat am 25. April 2021 statt.
In der Kirchgemeinde Oberwil bei Büren finden die Erneuerungswahlen für die Rechnungsprüfungskommission am 25. April 2021 statt.
In der Kirchgemeinde Oberwil bei Büren findet die Erneuerungswahl für die Kirchgemeindepräsidentin oder den Kirchgemeindepräsidenten am 13. Juni 2021 statt.
Oberwil bei Büren, Januar 2021
Der Kirchgemeinderat