Kirchgemeinde Oberwil
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Kommunale Erneuerungswahlen 2025

16.04.2025

Publikation stille Wahlen
Für die nach Proporzwahlverfahren vorzunehmenden Erneuerungswahlen in den Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde Oberwil für die Amtsperiode 2025-2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind. Die vorgeschlagenen Personen gelten somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§§ 67 und 68 GpR).

Als Mitglieder des Kirchgemeinderates sind gewählt:
Isch- Eberhard Regina, 1973, Floristin, Lüterswil, bisher
Herrmann Jennifer, 1983, Exp. Intensivpflege, Schnottwil, bisher
Lanz Katharina, 1965, Geschäftsleitung Spitex, Bibern, bisher
Ritz Cornelia, 1973, Pflegefachfrau HF, Biezwil, bisher
Fürst-Eberhard Renate, 1959, Primarlehrerin, pensioniert, Schnottwil, neu, bisher Ersatz
Lysser Eduard, 1960, Rentner, Lüterswil, neu

Als Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sind gewählt:
Howald Annelies, 1983, dipl. Treuhandexpertin, Schnottwil, bisher
Kurth Doris, 1981, kaufm. Angestellte, Oberwil, bisher
Kobi Andrea, 1994, kaufm. Angestellte, Biezwil, neu

Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).


12.02.2025

Der Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde Oberwil, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes über die politischen Rechte, beschliesst:

In der Kirchgemeinde Oberwil finden die Erneuerungswahlen für den Kirchgemeinderat am 18. Mai 2025 statt.

  1. Wahlvorschläge sind bis Montag, 31. März 2025, 17.00 Uhr, bei der Sekretärin der        Kirchgemeinde einzureichen.
  2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 02. April 2025 bis Freitag, 04. April 2025 in den Anschlagkästen der Einwohnergemeinden ausgehängt.
  3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 14. April 2025, 12.00 Uhr bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen.


In der Kirchgemeinde Oberwil finden die Erneuerungswahlen für die Rechnungsprüfungskommission am 18. Mai 2025 statt.

  1. Wahlvorschläge sind bis Montag, 31. März 2025, 17.00 Uhr, bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen.
  2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 02. April 2025 bis Freitag, 04. April 2025 in den Anschlagkästen der Einwohnergemeinden ausgehängt.
  3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 14. April 2025, 12.00 Uhr bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen.


In der Kirchgemeinde Oberwil findet die Erneuerungswahl für die Kirchgemeindepräsidentin oder den Kirchgemeindepräsidenten am 29. Juni 2025 statt.

  1. Wahlvorschläge sind bis Montag, 12. Mai 2025, 17.00 Uhr, bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen.
  2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 26. Mai 2025, 12.00 Uhr bei der Sekretärin der Kirchgemeinde einzureichen.
  3. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 28. September 2025 statt.
  4. Stille Wahlen sind bereits im ersten Wahlgang möglich.

§ 19, Abs. 2 Gemeindeordnung
Stehen nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen zur Verfügung als Ämter zu besetzen sind, gelten diese bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt.

Oberwil bei Büren, Februar 2025
Der Kirchgemeinderat